Das Kernkraftwerk Krümmel
Das Kernkraftwerk Krümmel befindet sich gegenwärtig in der „Nachbetriebsphase“. Das heißt konkret: Mit Inkrafttreten der 13. AtG-Novelle wurde dem Kraftwerk die Berechtigung zum Leistungsbetrieb entzogen. Bevor der eigentliche Rückbau der Anlage beginnen kann, ist ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen.
Nach Erteilung der entsprechenden Genehmigung kann mit dem Abbau begonnen werden. Am Ende dieses Prozesses steht die Entlassung der Anlage aus der atomrechtlichen Überwachung. Erst danach kann eine Nachnutzung des Standorts bzw. der konventionelle Abriss bis zur „grünen Wiese“ stattfinden. Laut Atomgesetz muss jedes Kernkraftwerk über ein standortnahes Zwischenlager verfügen. Das Standort-Zwischenlager Krümmel ist auf eine Gesamtkapazität von 80 CASTOR®-Behältern ausgelegt. Seit dem 1. Januar 2019 übernahm der Bund mit der BGZ (Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH) das Standortzwischenlager Krümmel. Grundlage für die Übernahme ist das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung. 42 CASTOR®-Behälter befinden sich seit dem 12.12.2019 im Standort-Zwischenlager Krümmel.
Die Historie des KKW Krümmel
Hier können Sie die bebilderte Geschichte des Kernkraftwerkes nachlesen.
Abriss der alten Fabrikgebäude der Dynamitfabrik Alfred Nobels
Beginn des Erdabtrags für die Kraftwerksebene
Hangprofilierung bei Erreichen der Kraftwerksebene +8,50NN
Beginn der Fundamentarbeiten am Kraftwerksblock
Errichtung des Ringfundaments für den Sicherheitsbehälter im Reaktorgebäude
Baubeginn vom Maschinenhaus und dem Reaktorgebäude
Einfuhr des Sicherheitsbehälters über Verschubbahn
Anti-Atomkraft-Demonstration am Kraftwerk
Erstbeladung des Reaktors
Inbetriebnahme des KKW Krümmel durch die Eigentümer HEW und PreussenElektra
Aufnahme des Leistungsbetriebs
Austausch des Generatorläufers
Austausch zweier Niederdruckturbinen und der Hochdruckturbine
Fertigstellung des Kraftwerksnahen Zwischenlagers mit Platz für 80 Castor-Behältern mit 800 Tonnen Schwermetallgewicht für etwa 40 Jahre.
Brand an einem der beiden Maschinentransformatoren. Die Ursache hierfür war ein Kurzschluss innerhalb des Transformators, der zum Entzünden des Transformatorenöls führte. Die Atomaufsichtsbehörde bestätigt, dass zu keiner Zeit Radioaktivität ausgetreten sei.
Aussetzung des Leistungsbetriebs bis zum 19.06.2009
Weitere Zwischenfälle nach Wiederanfahren des Reaktors verursachen eine Reaktorschnellabschaltung. Grund hierfür war erneut eine Störung in einem Maschinentransformator.
Fortan befindet sich das Kraftwerk im Stillstandsbetrieb.
Alle sechs Parteien im Landtag Schleswig-Holstein sprechen sich für eine endgültige Stilllegung des KKW Krümmels aus.
Bekanntgabe seitens der Bundesregierung, dass das KKW Krümmel nicht wieder ans Netz gehen solle. Die Legitimation dieses Beschlusses folgt im Juni.
Am 24. August 2015 stellt die Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG nach §7 Abs. 3 ATG den Antrag auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks.
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