In der Kerntechnik bezeichnet Abklingzeit den Zeitraum, den gebrauchte Brennelemente im Abklingbecken verweilen müssen, um so wenig Wärme zu erzeugen, dass diese mit dem Castor transportiert werden dürfen. Das Abklingen ist hier nicht durch eine Halbwertszeit beschreibbar, da es sich um ein Gemisch vieler verschiedener Radionuklide handelt.
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren;
Zweck des Gesetzes (§ 1 AtG) ist,
1. die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden und bis zum Zeitpunkt der Beendigung den geordneten Betrieb sicherzustellen,
2. Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen und durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen verursachte Schäden auszugleichen,
3. zu verhindern, dass durch Anwendung oder Freiwerden der Kernenergie die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wird,
4. die Erfüllung internationaler Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Kernenergie und des Strahlenschutzes zu gewährleisten.
Mit dem prägenden Schlagwort Atomkonsens wurden in der deutschen Öffentlichkeit verschiedene Versuche bezeichnet, das gesellschaftlich höchst umstrittene Problem der Atomenergie-Nutzung im „Konsens“ zwischen den betroffenen Wirtschaftsunternehmen und der Politik, vertreten durch die Bundesregierung, zu lösen. Die Zustimmung zu den erreichten Vereinbarungen schließt dabei in der Regel nur die an den Verhandlungen beteiligten Gruppen, jedoch nicht die parlamentarische Opposition oder andere außerparlamentarische Gruppen mit ein. Es handelt sich also nicht um einen gesamtgesellschaftlichen Konsens.
Becquerel, abgekürzt Bq, ist die SI-Einheit der Aktivität eines radioaktiven Stoffes (Formelzeichen: A). Die Aktivität gibt die mittlere Anzahl der Atomkerne an, die pro Sekunde radioaktiv zerfallen.
Störung des Normalbetriebes einer Anlage, die keine Schäden verursacht, die für die Sicherheit von Bedeutung sind. Es wird keine über den Normalbetrieb hinausgehende Strahlenexposition in der Umgebung hervorgerufen.
Die Brennelemente sind wesentliche Bauteile eines Kernreaktors und bilden zusammen mit den sonstigen Einbauten den Reaktorkern. Sie enthalten den Kernbrennstoff. Bei den meisten Leistungsreaktoren, also Anlagen zur Energiegewinnung, ist das einzelne Brennelement ein Bündel aus vielen dünnen Brennstäben, die vom Kühlmittel, in der Regel Wasser, umspült werden. Diese Anordnung ergibt eine genügend große Fläche für den Wärmeübergang. Die Stäbe enthalten den Kernbrennstoff, meist Uranoxid in Form zylindrischer Pellets. Andere Formen von Brennelementen gibt es jedoch bei Hochtemperaturreaktoren.
CASTOR ist die Abkürzung (Akronym) für engl. „cask for storage and transport of radioactive material“, also „Behälter zur Aufbewahrung und zum Transport radioaktiven Materials“. Castor-Behälter sind Spezialbehälter zur Lagerung und zum Transport hochradioaktiver Materialien, zum Beispiel von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken oder Abfallprodukten („Glaskokillen“) aus der Wiederaufarbeitung. CASTOR ist ein international geschützter Markenname der Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS). Im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch wird das Wort auch als Synonym bzw. Gattungsname für Brennelementbehälter oder Behälter für hochradioaktive Abfälle verwendet.
Unter „Deckungsvorsorge“ wird die Summe verstanden, für welche die Kernkraftwerksbetreiber für den Fall eines nuklearen Schadens eine Haftpflichtversicherung oder vergleichbare Sicherheit nachweisen müssen. Demgegenüber ist ihre Haftung der Höhe nach unbegrenzt.
Beseitigung oder Verminderung einer Verunreinigung mit radioaktiven Stoffen.
In der Kerntechnik bezeichnet Endlager eine Lagerstätte, in der radioaktive Abfälle mindestens so lange von der Biosphäre abgeschieden werden sollen, bis keine Gefahr mehr von ihnen ausgeht.
Als Energiewende wird die Realisierung einer nachhaltigen Energieversorgung in den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität mit erneuerbaren Energien bezeichnet. Hierzu zählen Windenergie, Sonnenenergie (Solarthermie, Photovoltaik), Meeresenergie, Bioenergie (einschließlich Deponiegas und Klärgas), Hydroenergie und Erdwärme.
Unter dem Begriff „Freimessen“ versteht man in der Kerntechnik den messtechnischen Nachweis, dass bestimmte, vor allem beim Rückbau bzw. Abriss einer kerntechnischen Anlage anfallende Rückstände wie Bauschutt, Metallteile etc. so wenig radioaktive Aktivität aufweisen, dass sie nicht mehr überwacht werden müssen. Die Entscheidung, das Material aus der atomrechtlichen Überwachung zu entlassen, bezeichnet man als „Freigabe“. Das Freimessen ist eine Vorstufe der Freigabe. Die Messungen selbst werden, da sie der Entscheidung über eine Freigabe dienen, als „Entscheidungsmessungen“ bezeichnet. Nur ein kleiner Teil des gesamten Materials in einer kerntechnischen Anlage ist überhaupt jemals mit Radioaktivität in Berührung gekommen. Davon kann wiederum der größte Teil durch Dekontaminierungsmaßnahmen von anhaftenden Radionukliden befreit werden. Material, dessen Aktivität nachweislich unterhalb eines bestimmten Niveaus liegt, kann aufgrund behördlicher Entscheidung freigegeben werden. Danach ist das Material kein radioaktiver Stoff im Sinne des Atomrechts mehr. Beim Abriss eines Kernkraftwerks können am Ende etwa 93 % der Gesamtmasse uneingeschränkt freigegeben werden.
Als Nuklearkatastrophe von Fukushima werden eine Reihe katastrophaler Unfälle und schwerer Störfälle im japanischen Kernkraftwerk Fukushima Daiichi (Fukushima I) und deren Auswirkungen bezeichnet.
Das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (englisch: International Centre for Settlement of Investment Disputes – ICSID) ist ein internationales Schiedsgericht mit Sitz in Washington, D.C., das der Weltbankgruppe angehört. Es entscheidet und vermittelt vor allem bei Streitigkeiten im Rahmen von bilateralen Investitionsschutzabkommen (BITs).
Die Internationale Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (Abkürzung INES von englisch International Nuclear Event Scale) ist eine Festlegung für sicherheitsrelevante Ereignisse, im Speziellen Störfälle und Atomunfälle in kerntechnischen Anlagen, insbesondere die Sicherheit von Kernkraftwerken betreffende.
Räumlich abgetrennter und überwachter Bereich, in dem Personen eine effektive Dosis von mehr als 6 Millisievert jährlich erhalten können. Der Zutritt ist nur unter Beachtung besonderer Strahlenschutzvorschriften zulässig.
Zustand eines aus Kernmaterial bestehenden Systems, in dem eine sich selbst erhaltende Kettenreaktion abläuft.
Phase zwischen der endgültigen Abschaltung eines Kernkraftwerks und der Erteilung der Stilllegungsgenehmigung. In dieser Phase sind solche Maßnahmen zulässig, die durch die Betriebsgenehmigung abgedeckt sind, z. B. Entladung der Brennelemente aus dem Reaktor.
Anlagenzustand innerhalb festgelegter Betriebsgrenzen und gemäß geltender Vorschriften (Voll-/Teillastbetrieb, An-/Abfahren, Stillstand, Prüfung/Inspektion, Instandhaltung, Brennstoffwechsel).
Ein Nuklid (von lateinisch nucleus, „Kern“) – seltener auch Nukleid – ist eine Art von Atomen mit gleichen Atomkernen. Die Atomkerne eines Nuklids stimmen in der Anzahl der Protonen und Neutronen überein. Damit gehören die Atome eines Nuklids zum selben Isotop desselben chemischen Elements. Im Begriff „Nuklid“ wird bisweilen auch ein bestimmter Energiezustand des Atomkerns mit eingeschlossen, sofern er hinreichend langlebig ist. Das heißt, Kernisomere werden als eigene Nuklide gezählt. Davon abgesehen unterscheiden sich die Begriffe „Isotop“ und „Nuklid“ nur darin, dass „Isotop“ die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Element aus dem chemischen Periodensystem betont und „Nuklid“ die physikalische Beschaffenheit des Atomkerns.
Als Radionuklid oder radioaktives Nuklid bezeichnet man ein Nuklid (eine Atomsorte), wenn es instabil und damit radioaktiv ist.
Ein Kernreaktor (auch Atomreaktor oder Atommeiler, veraltet Atombrenner) ist eine Anlage, in der eine Kernspaltungsreaktion kontinuierlich als Kettenreaktion im makroskopischen, technischen Maßstab abläuft.
Dickwandiger, zylindrischer Stahlbehälter, der bei einem Kernkraftwerk den Reaktorkern und andere Einbauten in der Nähe des Reaktorkerns umschließt. Er ist aus einem speziellen Feinkornstahl gefertigt, der eine hohe Zähigkeit aufweist.
Die Reaktorschnellabschaltung (kurz RESA oder SCRAM – Safety Cut Rope Axe Man, s. u.; auch Reaktortrip, ugs. Trippen) ist ein Vorgang in Kernkraftwerken. Die Reaktorschnellabschaltung kann in Störfällen manuell vom Bedienungspersonal oder aber auch durch ein Reaktorschutzsystem beim Überschreiten bestimmter Grenzwerte automatisch ausgelöst werden. Das Reaktorschutzsystem ermittelt Messwerte mehrfach redundant, um Fehlalarme möglichst zu vermeiden.
Die RESA macht den Reaktor stark unterkritisch, beendet also die Kernspaltungskettenreaktion. Sie dient nicht der gewöhnlichen Reaktorregelung, da bei einer Reaktorschnellabschaltung der Reaktor sofort heruntergefahren wird.
Als Restbetrieb bezeichnet man den Teil der Stilllegungsphase, der auf die Stilllegungsgenehmigung folgt. Während der Restbetriebsphase werden alle Systeme und Komponenten weiterbetrieben, die während der Stilllegung weiterhin erforderlich sind.
Alle Maßnahmen, die im Rahmen einer Genehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG durchgeführt werden, um die staatliche atomrechtliche Aufsicht über die kerntechnische Anlage zu beenden. Der Abbau einer kerntechnischen Anlage umfasst die Beseitigung von Gebäuden, Systemen und Komponenten, die Regelungsgegenstand der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Anlage nach § 7 Abs. 1 AtG waren oder entsprechend zu bewerten sind. Für den Begriff „Abbau“ wird auch synonym der Begriff „Rückbau“ verwendet. Man unterscheidet zwischen zwei Rückbaustrategien: „Direkter Rückbau“ und „Sicherer Einschluss“.
Finanzielle Vorsorge der Kernkraftwerksbetreiber für Rückbau und Entsorgung der Anlagen, basierend auf öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere dem Atomgesetz, sowie Auflagen, die in den Betriebsgenehmigungen festgeschrieben sind.
Bei dieser Stilllegungsstrategie wird eine kerntechnische Anlage für einen längeren Zeitraum in einen praktisch wartungsfreien Zustand überführt, wobei der endgültige Abbau und die Entlassung aus der atomrechtlichen Überwachung auf einen späteren Zeitraum verschoben werden.
Der Siedewasserreaktor (SWR) ist ein Leichtwasser-Kernreaktor zur Wärmeerzeugung in Kraftwerken. Nach dem Druckwasserreaktor (DWR), der ebenfalls in der Regel mit Leichtwasser betrieben wird, ist es der am meisten verbreitete Kernreaktortyp. Im Gegensatz zum DWR mit Primär- und Sekundärkreislauf, verfügt der SWR nur über einen Dampf-Wasser-Kreislauf.
Das Sievert (Einheitenzeichen: Sv, nach dem schwedischen Mediziner und Physiker Rolf Sievert) ist die Maßeinheit verschiedener gewichteter Strahlendosen. Sie dient zur Bestimmung der Strahlenbelastung biologischer Organismen und wird bei der Analyse des Strahlenrisikos verwendet.
Die Stilllegung einer Anlage umfasst alle Maßnahmen nach der endgültigen Einstellung des Leistungsbetriebes bis zur Erreichung des Stilllegungsziels (Rückbau). Als Oberbegriff umfasst die Stilllegung sowohl den Nach- als auch den Restbetrieb.
Bei der Wiederaufbereitung handelt es sich um eine Kombination physikalischer und chemischer Trennverfahren, durch welche die Stoffe Uran und Plutonium (in Form chemischer Verbindungen) aus verbrauchten Brennelementen zurückgewonnen und die hochradioaktiven Abfälle abgetrennt werden. Großtechnisch wird zur Wiederaufarbeitung vor allem das sog. PUREX-Verfahren angewendet (Plutonium-Uran-Reduktions-Extraktions-Verfahren).
Ein Zwischenlager in der Kerntechnik ist ein vorübergehender Aufbewahrungsort für abgebrannte Brennelemente und/oder radioaktive Abfälle.