Rückbau

In Deutschland ist gesetzlich festgelegt, dass Kernkraftwerke nach ihrer Abschaltung direkt zurückgebaut werden müssen. Bevor damit begonnen werden kann, muss ein abgeschaltetes Kernkraftwerk ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren für die Stilllegung und den Abbau durchlaufen. Abschalten ist also nicht gleichzusetzen mit Stilllegen. Die Stilllegung beginnt erst, wenn die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) nach §7 (3) AtG, vorliegt. Bis dahin befindet sich das abgeschaltete Kraftwerk im Nachbetrieb.

Das Maschinenhaus – so groß wie ein Fußballfeld. Zu sehen sind die drei Niederdruckturbinen und der Generator. Die Hochdruckturbine ist von der ersten Niederdruckturbine verdeckt. 

Nachbetrieb – was ist das?

Mit der endgültigen Einstellung des Leistungsbetriebs des Kernkraftwerks beginnt die Nachbetriebsphase bei weiterhin gültiger Betriebsgenehmigung. In dieser Zeit erfolgt eine sorgfältige Stilllegungsplanung durch den Betreiber. Dazu werden die Anlagenteile im Kontrollbereich und ihr radioaktives Inventar erfasst, die Abfolge des Abbaus geplant und über die einzusetzenden Techniken für Dekontamination und Zerlegung der Anlagenteile entschieden.

Zur Stilllegungsplanung gehört auch die Erstellung des Konzepts für die Behandlung und Verpackung der radioaktiven Abfälle. In der Nachbetriebsphase sind lediglich Maßnahmen zulässig, die durch die Betriebsgenehmigung abgedeckt sind. Zum Beispiel können die Brennelemente aus dem Reaktor entladen und nach ggf. erforderlicher Abklingzeit im Brennelementlagerbecken in das Zwischenlager am Standort gebracht werden. Der Rückbau der Anlage kann durch Stillsetzung und Freischaltung von Systemen und Komponenten vorbereitet werden. Des Weiteren können nukleare Systeme und ihre Oberflächen von anhaftenden radioaktiven Partikeln durch eine Full-System-Dekontamination (FSD) gereinigt werden. Der Rückbau darf und kann erst nach Erteilung der Stillegungsgenehmigung beginnen. Der Zeitraum, auf den sich die Stilllegungsgenehmigung erstreckt, wird als Restbetriebsphase bezeichnet.

Sicherheit geht vor

Blick in den CASTOR® (cask for storage and transport of radioactive material) von oben mit dem innenliegenden Tragkorbgestell

Für die Stilllegung von Kernkraftwerken gilt dasselbe Schutzziel wie für den Leistungsbetrieb, nämlich Schutz von Betriebspersonal, Bevölkerung und Umwelt vor unzulässiger Strahlenbelastung. Nachdem der Kernbrennstoff sich nicht mehr auf der Anlage befindet, ist das Gefährdungspotenzial weit niedriger als während des Leistungsbetriebs: Das radioaktive Inventar ist wesentlich kleiner und große Freisetzungskräfte wie hohe Temperaturen und Drücke fehlen. Dennoch sind Störungen mit Freisetzung radioaktiver Stoffe denkbar. Dem wird durch geeignete Maßnahmen zur Störfallvermeidung und -beherrschung sowie durch Begrenzung der Auswirkungen Rechnung getragen.

Mehr als 99 Prozent des radioaktiven Inventars eines Kernkraftwerks bestehen aus im Leistungsbetrieb genutzten Brennelementen. Nach dem Entfernen des letzten Kernbrennstoffs im Kernkraftwerk Krümmel im Dezember 2019 ist das Aktivitätsinventar (in Becquerel, Bq) auf höchstens ein Hundertstel der ursprünglichen Menge gesunken. Zum größten Teil ist die Aktivität in dem Reaktordruckbehälter und seinen Einbauten gebunden. Vor Beginn des Rückbaus wurde das Aktivitätsinventar durch eine Full-System-Dekontamination (FSD) von Systemen weiter reduziert. Durch fortlaufende Dekontaminationsmaßnahmen verringert sich die Aktivität weiter.

Strahlenschutz und Stillegungsgenehmigung

Um den Rückbau der Anlagenteile so sicher wie möglich zu gestalten, gibt es eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen, die etwaige Risiken minimieren: Dazu gehören die Einschließung von radioaktivem Inventar in Systemen und Räumen, die Errichtung von Absperrmaßnahmen zum Strahlenschutz, das Tragen von Sicherheitsausrüstung und andere im Strahlenschutz vorgegebene Maßnahmen. Die für jedes Kraftwerk individuell erteilte Stilllegungsgenehmigung gibt die Grenzwerte für die maximal zulässige Ableitung von radioaktiven Stoffen mit Abluft und Abwasser vor. Diese Grenzwerte sind niedriger als in der Betriebsphase. Durch Filterung der Abluft und Reinigung der Abwässer werden auch diese Werte weit unterschritten.

Wohin mit Reststoffen und Abfällen?

Eine der wichtigsten Aufgaben beim Rückbau von Kernkraftwerken ist die Minimierung der endzulagernden Abfälle. Nur ein kleiner Teil der Gesamtmasse eines Kernkraftwerks ist während des Betriebs mit radioaktiven Stoffen in Berührung gekommen („kontaminiert“ worden). Davon kann der größte Teil durch Dekontamination so weit gereinigt werden, dass das Material behördlich freigegeben, also aus der strahlenschutzrechtlichen Überwachung entlassen und in den Stoffkreislauf zurückgeführt oder z.B. als Bauschutt konventionell deponiert werden kann.

Endlagerung für ca. 3% der Gesamtmasse des Kontrollbereichs

In der Nähe des Reaktorkerns ist das Material durch Neutronenstrahlung aktiviert worden, d.h. es haben sich innerhalb des Materials radioaktive Nuklide gebildet, die nicht durch Dekontamination der Oberflächen entfernt werden können. Diese Anlagenteile – im Wesentlichen die Kerneinbauten und die kernnahen Zonen des Reaktordruckbehälters und des Biologischen Schildes – bilden die Hauptmasse der endzulagernden radioaktiven Abfälle. Von der Gesamtmasse des Kontrollbereichs, d. h. des nuklearen Teils eines Kernkraftwerks, müssen nur etwa 1-3 Prozent, konservativ 3 Prozent als radioaktiver Abfall in ein Endlager verbracht werden.

Überprüfung jedes einzelnen Bauteils

Die Strahlenschutzverordnung regelt das Verfahren zur Freigabe von radioaktiv belasteten Bauteilen zur Verwendung  oder Verwertung und erhält für jedes in Frage kommende Radionuklid Grenzwerte. Jedes freizugebende Bauteil wird also einzeln freigemessen. Die Freigabe erfolgt durch die Aufsichtsbehörde. Bauteile, die die Freigabekriterien nicht erfüllen, sind als radioaktive Abfälle zu entsorgen. Eine Alternative ist die Aufbewahrung in einem Abklinglager zur späteren Freimessung, wenn die Radioaktivität durch die Halbwertszeiten abgenommen hat. Auch die Gebäude müssen vor ihrer Wiederverwendung oder ihrem Abriss freigemessen werden. Die radioaktiven Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung werden behandelt, verpackt und so lange zwischengelagert, bis das Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle, das ehemalige Eisenerzbergwerk Schacht Konrad – fertig gestellt ist. Ebenso werden die gebrauchten Brennelemente am Standort zwischengelagert, bis ein Endlager für hochradioaktive, wärmeerzeugende Abfälle zur Verfügung steht.

Weniger Abfall durch Dekontamination

Eine Dekontamination dient mehreren Zwecken: Zum einen der Reduzierung der Strahlenbelastung des Personals beim Rückbau, zum anderen der möglichst weitgehenden Verwertung von Anlagenteilen und schließlich der Reduktion des Volumens an radioaktiven Stoffen, die endgelagert werden müssen. Zielsetzung der Dekontamination ist die Reduktion von Abfällen. Entsprechend dem Wertstoffkreislaufgesetz werden Stoffe so weit wie möglich wiederverwendet. Für die Beseitigung oberflächlicher Kontamination stehen mechanische Verfahren (z. B. Bürsten, Sandstrahlen, Hochdruckreinigen mit Wasser oder Dampf) und chemische Verfahren (mittels Säuren, Schäumen oder Gelen) zur Verfügung. Bei tiefer eingedrungener Kontamination, z. B. bei Wandflächen von Räumen, werden verschiedene mechanische Verfahren zum Oberflächenabtrag eingesetzt.

Handhabbare und verpackbare Stücke durch spezielle Zerlegetechniken

Sowohl der Abbau kleiner, wenig oder gar nicht kontaminierter Rohrleitungen als auch der Abbau und die Zerlegung stark aktivierter, dickwandiger Teile erfordern den Einsatz spezieller Techniken. Ein Teil dieser Arbeiten muss aus Gründen des Strahlenschutzes fernbedient durchgeführt werden oder zur Abschirmung unter Wasser erfolgen. Auch Betonstrukturen mit starker Armierung müssen zerlegt werden. Für die Vielfalt an Aufgaben stehen entsprechend unterschiedliche thermische, mechanische und vor allen Dingen praxiserprobte Zerlegetechniken zur Verfügung.

Wichtige thermische Techniken sind autogenes Brennschneiden, Plasmaschmelzschneiden, Lichtbogenschneiden, Funkenerosion und Laserstrahlschneiden. Zu den mechanischen Verfahren zählen Sägen, Seilsägen, Fräsen, Trennschleifen, Scheren und Wasser-Abrasivschneiden. Alternativ zur Zerlegung vor Ort kann es sinnvoll sein, bestimmte große Anlagenteile wie z. B. nukleare Zwischenkühler extern zerlegen und eventuell auch einschmelzen zu lassen. Ziel all dieser Maßnahmen sind höhere Effizienz, geringerer Zeitbedarf sowie eine Verringerung der Sekundärabfälle und der Personendosis.