Presseinformation: Kernkraftwerk Krümmel wird Erlaubniswerte für die Einleitung radioaktiven Abwassers in die Elbe reduzieren

Einigung auf Werte deutlich unter gesetzlichen Grenzwerten

Das Kernkraftwerk Krümmel (KKK) hat sich mit mehreren Umweltverbänden und am Abbau interessierten Anliegern auf eine signifikante Senkung der bei Stilllegung und Abbau der Anlage maximal zulässigen Radioaktivität geeinigt, die in die Elbe gelangen darf. Der Wert wurde von derzeit 5×1010 Becquerel (Bq) pro Jahr auf 5×109 Bq im Jahr (jeweils ohne Tritium) abgesenkt. Das entspricht einer Reduktion auf 10 Prozent des sowohl atomrechtlich genehmigten als auch bisher für Stilllegung und Abbau beantragten Ableitungswertes. Zusätzlich wurde vereinbart, dass neben der Begrenzung der jährlichen Tritium-Abgabemenge von 1,85×1013 Bq während der Gültigkeitsdauer der wasserrechtlichen Erlaubnis der Wert von 9×10 13 Bq insgesamt nicht überschritten werden darf.
Das KKK hat mit heutigem Schreiben den Antrag auf die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis bei der unteren Wasserbehörde entsprechend geändert. Parallel zum wasserrechtlichen Verfahren wird der reduzierte Ableitungswert im Betriebsreglement festgeschrieben und ebenfalls im laufenden Verfahren zur Stilllegungs- und Abbaugenehmigung berücksichtigt.
Unabhängig von dem jetzt reduzierten Wert gilt das im Strahlenschutzgesetz festgelegte Strahlenminimierungsgebot, nach dem jede Exposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich gehalten werden muss. Es ist also davon auszugehen, dass auch der reduzierte Wert regelmäßig nicht ausgeschöpft werden wird.

Ihre Ansprechpartnerin für weitere Informationen:
Barbara Meyer-Bukow
barbara.meyer-bukow@vattenfall.de

Vattenfall GmbH, Media Relations & Editorial
Telefon +49 175 5741848
http://www.vattenfall.de/newsroom