Einigung mit der Bundesrepublik Deutschland zum Kernkraftausstieg umgesetzt

Presseinformation

Am 5. März 2021 hatten die Bundesregierung sowie EnBW, E.ON, RWE und Vattenfall gemeinsame Eckpunkte zur Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum beschleunigten Kernkraftausstieg bekanntgegeben. Schon 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht beanstandet, dass RWE und Vattenfall durch den beschleunigten Kernkraftausstieg unverhältnismäßig belastet und insbesondere gegenüber E.ON diskriminiert wurden. Auf erneuten Vorstoß von Vattenfall hatte das Bundesverfassungsgericht dies im Herbst 2020 noch einmal bekräftigt.

Mit der 18. Atomgesetz-Novelle und dem ergänzenden öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 25. März 2021, wurden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016 und vom 29. September 2020 nunmehr umgesetzt. Das Gesetz wurde am 17. August 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2021 I 3530). Gesetzentwurf und auch der Vertrag sind mehrfach veröffentlicht (Pressemitteilung BMU vom 24. März 2021, abrufbar auf der Website des BMU; Bundestagsdrucksache 19/28682 vom 19.04.2021; Unterschriftsfassung des Vertrages: Unterrichtung der Bundesregierung, zu Bundesratsdrucksache 256/21 vom 15.04.2021).
Gesetz und Vertrag sind am 31. Oktober 2021 in Kraft getreten.

Der Vertrag sieht vor, dass alle Rechtsbehelfsverfahren und Klageverfahren auf nationaler, auf EU- und auf internationaler Ebene einvernehmlich beendet werden. Vattenfall hat die diesbezüglichen Beendigungserklärungen in den diversen Verfahren unmittelbar nach Inkrafttreten des Vertrages abgegeben. Unter anderem schloss dies den Antrag auf Beendigung auch des ECT-Schiedsverfahren vor dem International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID Case No. ARB/12/12) ein.Das Schiedsgericht hat das Verfahren am 9. November 2021 für förmlich beendet erklärt und die entsprechende Anordnung auf der ICSID-website veröffentlicht. Die insg. 62 Seiten starke Anordnung enthält eine chronologische Zusammenfassung des Prozessgeschehens.

Die in Gesetz und Vertrag vorgesehene Entschädigung des Bundes wurde am 30.11.2021 an Vattenfall gezahlt. Mit dem 03.12.2021 wurden auch die letzten im Vertrag vorgesehenen Verkäufe und Übertragungen von Reststrommengen abgewickelt.
Die Beendigung des internationalen Schiedsgerichtsverfahren hatte keinen Einfluss auf die Höhe der in Gesetz und Vertrag vorgesehenen Entschädigungen, diese setzen ausschließlich die Entscheidungen des deutschen Bundesverfassungsgerichts um. Auch dieser Umstand ist öffentlich (BT-Drucks. 19/32556,Seite 30 vom 24.09.2021; BT-Drucks.19/28682 vom 19.04.2021).

Damit wurde auf transparente Weise diese langjährige Auseinandersetzung vor zahlreichen Gerichten einvernehmlich beendet.

 

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