Das Bundesverfassungsgericht hat sich im langjährigen Streit über Fehler der Bundesregierung beim Atomausstieg vor zehn Jahren abermals auf die Seite des Betreibers der KKW Brunsbüttel und Krümmel Vattenfall gestellt. In einem Beschluss mahnten die Richter Ausgleichszahlungen an Vattenfall an, die die Bundesregierung noch immer nicht effektiv auf den Weg gebracht habe, obwohl das Bundesverfassungsgericht die Verpflichtung dazu schon in einem Grundsatzurteil vor vier Jahren festgestellt hatte. Konkret geht es um Ausgleichszahlungen für die Vattenfall-Kernkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Mülheim-Kärlich. Die FAZ fasst in einem Beitrag den Inhalt des Beschlusses und die Konsequenzen zusammen:
• FAZ
Vattenfall hat den Beschluss mit einer eigenen Stellungnahme kommentiert: