Der Abbau beginnt mit Erhalt und Inanspruchnahme der ersten Stilllegung- und Abbaugenehmigung (SAG). Äußerlich richtig sichtbar wird dieser am KKW selber erst nach Entlassung aus der atomrechtlichen Überwachung und dem Beginn des Abbruchs der restlichen Gebäudestruktur.
Die Kosten für den Abbau der Anlage trägt der Betreiber.

Der Rückbau dauert 10-15 Jahre.

Die Gesamtmasse beträgt ca. 540.000 t.

Der Rückbau des Kernkraftwerks Krümmel wird etwa eine Milliarde Euro kosten. Dafür hat Vattenfall entsprechende Rückstellungen gebildet.

Nein. Sowohl für den Betrieb als auch für die Stilllegung gelten die Rahmenbedingungen des Strahlenschutzes, die durch das Atomgesetz vorgeschrieben sind.

Von den ca. 540.000 t erwarteter Gesamtmasse des Kernkraftwerks Krümmel müssen nur ca. 1-2% als radioaktiver Abfall endgelagert werden. Da zurzeit kein Endlager verfügbar ist, müssen diese Abfälle bis zur Ablieferung an ein Bundesendlager zwischengelagert werden. Die übrigen Stoffe können erwartungsgemäß so weit dekontaminiert (gesäubert) werden, dass diese mit behördlicher Freigabe als nicht radioaktive Stoffe entsorgt oder rezykliert werden können.

Gemäß Reststoffbearbeitungs- und Abfallzwischenlagerungskonzept wird auf dem Anlagengelände mit dem Bau eines Zwischenlagers für schwach und mittelradioaktive Abfälle am Zwischenlager (LasmAaZ) begonnen.

Es gibt zur Zeit keine konkreten Planungen, welcher Nutzung der Standort zugeführt werden soll.

Die Höhe der Belastung wird am Standort des Kernkraftwerks Krümmel und in seiner näheren Umgebung durch Umgebungsüberwachungsprogramme gemäß der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen ermittelt. Zur Bestimmung der radiologischen Belastung werden am Standort des Kraftwerks Proben aus Luft, Niederschlag, Boden, Bewuchs (Gras), Wasser (Oberflächenwasser aus der Elbe), Brunnenwasser und Sediment ausgemessen.

Der Standort Geesthacht und Krümmel liegt im Bereich des Norddeutschen Tieflandes, einer tektonischen Gebietseinheit mit sehr geringer Erdbebengefährdung. Der Standort ist keiner Erdbebenzone gemäß DIN 4149 bzw. DIN EN 1998 zuzuordnen.

Das Zwischenlager am Standort Krümmel wurde im Jahre 2006 in Betrieb genommen und hat eine Betriebsgenehmigung bis zum Jahr 2046. Das Zwischenlager war ursprünglich für die Betriebslaufzeit des Kraftwerks ausgelegt zur Lagerung von 80 CASTOREN®. Durch die vorzeitige Beendigung des Leistungsbetriebs sind 42 CASTOREN® eingelagert.

Leer-CASTOREN® wurden mit der Bahn angeliefert. Solange es in der Bundesrepublik kein Endlager für hochradioaktiven Abfall gibt, bleiben die CASTOREN® im Standortzwischenlager Krümmel.

Im Standortzwischenlager (SZK) sind 42 beladene CASTOREN® eingelagert.
(Stand: 12.12.2019)

Mit dem Endlagersuchgesetz, auch Standortauswahlgesetz, hat der Gesetzgeber im Juni 2013 einen Fahrplan für die Suche nach einem Endlager geschaffen. Das Ziel ist der bestmögliche Standort für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle. Dabei ist dauerhafte Sicherheit für Menschen, Umwelt und Natur das oberste Gebot. Der Suchprozess soll demokratisch legitimiert sein, transparent und nachvollziehbar, unter breiter Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger. Die Standortsuche wird ergebnisoffen sein, auf der Basis fachlich begründeter Kriterien ohne Vorfestlegungen („weiße Landkarte“). Im ersten Schritt hat eine pluralistisch besetzte Endlagersuchkommission Kriterien für die Endlagersuche entwickelt und diese Ende 2016 dem Bundestag vorgelegt. Nach dessen Zustimmung im März 2017 und Passieren des Bundesrats soll bis 2031 ein Standort gefunden sein, der Betrieb des Endlagers ist ab 2050 geplant.

Es gab bisher insgesamt 15 Novellen des Atomgesetzes. Näheres über die wichtigen Novellen von 2002, 2010 und 2011 finden Sie hier. In der 15. Novelle von 2017 wurde u.a. die Pflicht zur Information der Öffentlichkeit festgeschrieben. Vattenfall hat die 2017 formulierte Verpflichtung bereits mit dem 2013 eingeführten Kommunikationskonzept auf den Säulen

• Öffentlichkeitsveranstaltungen mit verschiedenen Interessengruppen

• direkte Stakeholder-Information

• Aktuelle Informationen auf kernkraftwerksspezifischen Internetseiten

• Eine direkte Kontaktperson in den Kernkraftwerken

umgesetzt und wird dies auch fortführen.

Unter diesem Link finden Sie „Fragen und Antworten zur Stilllegung und zum Abbau der Kernkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf“ – bereitgestellt vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND).