Baubeginn am Kernkraftwerk Krümmel

Geschäftiges Treiben auf dem Gelände des Kernkraftwerks Krümmel (KKK): Wo früher das Außenlager stand, sieht man jetzt Baumaschinen und -fahrzeuge, Sandhaufen und Container. Am dauerhaft abgeschalteten Kraftwerk entsteht neben dem Zwischenlager für hochradioaktiven Abfall ein Neubau, ein Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle, das sog. LasmAaZ.

Die erste Baumaßnahme im Sommer war allerdings ein Abriss. Das Außenlager musste weichen, um Platz für das neue Lager zu schaffen. Zuvor schon sind die Zauneidechsen, die auf dem jetzigen Baufeld lebten, erfolgreich umgesiedelt worden. Jetzt steht der Errichtung des 65 Meter langen, 48 Meter breiten und 16 Meter hohen Lagers nichts mehr im Wege. 

Damit das Baufeld des neuen Lagers innerhalb der Kraftwerksumschließung liegt, wurde diese erweitert. Zudem sind die ersten Arbeiten zum Herstellen der Baugrube abgeschlossen. Bohrpfahl- und Trägerbohrwände sorgen dafür, dass keine Erde nachrutscht, wenn jetzt mit dem Bodenaushub begonnen wird. 

Der Bau des LasmAaZ ist erforderlich, um unabhängig von einem existierenden Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Abfall den Abbau des Kernkraftwerks Krümmel voranzutreiben und um die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle verantwortungsvoll und sicher am Standort zu lagern. Nach derzeitigem Planungsstand machen diese Abfälle etwa zwei Prozent der gesamten Abbaumasse des Kraftwerks aus. Sie können aus unterschiedlichen Quellen sowohl aus dem Betrieb (z.B. Filterkonzentrate, Wischtücher aus der Reinigung, kontaminierte Materialien) als auch später aus dem Abbau der Anlage stammen.

Das für diese Abfälle vorgesehene Bundesendlager Schacht Konrad befindet sich noch im Bau und wird nicht vor 2027 zur Verfügung stehen. Auch dann werden die Abfälle erst nach und nach zur endgültigen Einlagerung abgerufen. Ohne das LasmAaZ als Möglichkeit zur Zwischenlagerung würde sich der Abbau des KKK also deutlich verzögern.

Die Fertigstellung des LasmAaZ ist für Mitte 2022 vorgesehen. Vattenfall hat den Bau zwar geplant und errichtet ihn auf eigene Kosten; nach Fertigstellung wird er jedoch auf die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) übertragen. Die Entsorgung radioaktiver Abfälle ist mit Verabschiedung des Entsorgungsfondsgesetzes 2017 in die Verantwortung des Bundes übergegangen. Die Kernkraftwerksbetreiber haben im Gegenzug ihre Rückstellungen zusammen mit einem Risikozuschlag in Höhe von insgesamt 24,1 Milliarden Euro in den Entsorgungsfonds eingezahlt.