Deponiepflichtiger Abfall: Schleswig-Holsteinischer Landtag unterstützt konstruktive Lösung

Der „Atomausstieg“ ist lange beschlossen. Das Ziel ist daher, den Abbau der Kernkraftwerke in Schleswig-Holstein unverzüglich nach deren Abschaltung durchzuführen. Hintergrund ist die aktuell noch vorhandene technische und radiologische Expertise bei Betreibern, Sachverständigen, Behörden und Dienstleistern. Zu jedem späteren Zeitpunkt bestünde sonst die Problematik fehlenden Personals oder mangelnder Fachkenntnis. Das Kernkraftwerk Brunsbüttel hat Ende 2018 als erstes schleswig-holsteinisches Kernkraftwerk die Erste Stilllegungs-und Abbaugenehmigung von der Atomaufsichtsbehörde erhalten.

Somit gewinnt die Lagerung der Abfälle, die beim Rückbau entstehen, an Aktualität. Der überwiegende Teil der Reststoffe wird wieder verwendet werden, für den radioaktiven Abfall gibt es besondere Entsorgungswege. Übrig bleibt Abfall, der nicht wieder verwendet werden darf. Konkret ist das in dieser Frühphase des Rückbaues zum Beispiel Dämmwolle, die bisher Leitungen wärmeisoliert hat, und die unabhängig von ihrer Herkunft aus einem Kernkraftwerk in jedem Fall deponiert werden muss.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich auf Antrag der drei Regierungsfraktionen aus CDU, Grünen und FDP hinter das in einer Arbeitsgruppe aus Umweltverbänden erarbeitete Konzept „Deponie plus“ gestellt. Ziel ist eine sichere Lagerung der deponiepflichtigen Abfälle. Der Landtag hofft auf die Freiwilligkeit betroffener Gemeinden und Deponien.¹ Allerdings steht auch die rechtliche Möglichkeit einzelner behördlicher Zuweisungen von Abfallmengen auf Deponien in der Diskussion.

¹ Vgl. Schleswig-Holsteinischer Landtag, 19. Wahlperiode, Drucksache 19/2072, 06.03.2020