Rückschau 2007

Zum 10. Mal jährt sich ein Ereignis im KKW Krümmel aus dem Jahr 2007, dass aktuell Gegenstand der rückschauenden Berichterstattung in den Medien war (siehe Presseschau (LINK)). Damals kam es zu einem Trafobrand außerhalb des Reaktorgebäudes. In der Folge wurde die Relevanz dieses Geschehens intensiv diskutiert. In Erfüllung der Pflicht zur Information der Öffentlichkeit aus § 7c Abs. 2 Ziffer 4 Atomgesetz stellt die Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co OHG die nachfolgende Auswahl von Dokumenten bereit:
 
Der SPIEGEL berichtete am 22.10.2007 in einem ausführlichen Artikel, der auch eine detaillierte Chronologie der Ereignisse enthielt: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-53364516.html
 
Demnach habe die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit in Köln, zuständig für die Einstufung von Gefahrenklassen bei Störfällen in kerntechnischen Anlagen, die Ereignisse in Krümmel in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde in Kiel und mit dem Bundesumweltministerium bewertet, allerdings nicht als Störfall oder als Störung. Der Vorfall galt demnach als „Ereignis ohne oder mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung“. Dies ist auf der sog. Ines-Skala Stufe 0. Anderslautende spätere Einschätzungen, so das Blatt, seien überwiegend politisch motiviert gewesen.
 
Entsprechend wurde das Ereignis auch im Jahresbericht 2007 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit  (Stand 31.03.2008, dort Seite 7) eingestuft. Der Bericht ist hier online einsehbar:
 
Inhaltlich gleichlautend antwortete der damalige Leiter der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht, Dr. Wolfgang Cloosters, in einem Schreiben vom 29.12.2009 auf eine Forderung aus Reihen des Landkreises Harburg. Dieser hatte die Behörde aufgefordert, dem Betreiber von Krümmel aufgrund der Ereignisse die Betriebserlaubnis zu entziehen. Neben einer Darstellung der dafür prozessual erforderlichen Schritte für ein solches Vorgehen stellt der Verfasser Cloosters auch in diesem Schreiben klar, dass es sich nicht um einen Störfall, sondern lediglich um ein meldepflichtiges Ereignis der untersten Kategorie gehandelt hatte. Das Schreiben ist hier online einsehbar: